Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb einer Kommunikations- und Marketingberatung einschließlich Markenentwicklung und Markenpositionierung, Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Merchandiseprodukten, die Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin sowie der Erwerb von anderen Gesellschaften.