Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unternehmensberatung in den Bereichen Strategieplanung, Projektierung und Nachfolgeregelung sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte; ferner der Erwerb, das Halten und Verwalten von Immobilien und Kapitalanlagen. Erlaubnispflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen.