Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb von Grundstücken, deren Bebauung, insbesondere mit Wohngebäuden, deren Instandhaltung und dauernde Verwaltung; daneben die Durchführung von Eigentumsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Errichtung und Veräußerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie die Betreuung von Wohnungsbauten.