Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Auftragsakquise und Kundengewinnung für Dritte, Projektleitung, Projektsteuerung- und Überwachung, insbesondere im Bereich der Immobilienwirtschaft, Übernahme von Handelsvertretungen Dritter aus dem In- und Ausland, Büro- u. Verwaltungsdienstleistungen.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere Tätigkeiten nach dem KWG, sind nicht umfasst.