Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen, insbesondere auf dem Gebiet der Strategie- und Geschäftsentwicklung, Organisation, digitalen Produktentwicklung und Informationstechnologie. Darüber hinaus die Planung und Entwicklung von Software, der Aufbau und das Optimieren von Webseiten sowie das Optimieren und Aufsetzen digitaler Produkte jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen.