Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung von Technologien und Erbringung von Diensleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung von materiellen Vermögensgegenständen im In- und Ausland sowie damit im Zusammenhang stehende Tätigkeit, einschließlich der Erbringung von Datenanalyse- und Asset-Management-Leistungen.