Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Erwerb, Vermietung, Verwaltung und Verwertung von eigenem Immobilienbesitz, Bauwerken und Liegenschaften, liegenschaftsähnlicher Rechten oder Teilen hiervon in eigenem Namen und auf eigener Rechnung und alle damit in Verbindung stehenden Rechtsgeschäfte, jedoch kein Immobilienhandel.