Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben eines Taxi- und Mietwagenunternehmens und einer Taxischule; die Vermietung von Fahrzeugen mit und ohne Fahrer; der Handel und die Vermittlung sowie der Im- und Export von Kraftfahrzeugen sowie die Unternehmensberatung mit Lohn- und allgemeiner Buchhaltung, soweit es hierfür keiner besonderen Genehmigung bedarf.