Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf sowie die Vermietung von Hallen und Immobilien, der Bau und die Renovierung von Immobilien für den eigenen Bestand und zum Weiterverkaufen sowie die Vermietung und Verwaltung von Immobilien auf eigene und für fremde Rechnung sowie die Projektentwicklung für Bauvorhaben.