Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung von Medienportalen im Internet und Apps sowie Herstellung und Herausgabe von Druckerzeugnissen (insbesondere Zeitschriften) sowie deren umfassende wirtschaftliche Vermarktung einschließlich der Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte.