Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die weltweite Suche und Ausbeutung von Erdöl- und Erdgasquellen vor den Küsten (offshore), die Überlassung von Bohrgeräten und Bohrausrüstung für die weltweite Suche und Ausbeutung von Erdöl- und Erdgasquellen vor den Küsten (offshore), sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit der weltweiten Suche und Ausbeutung von Erdöl- und Erdgasquellen vor den Küsten (offshore), soweit diese nicht genehmigungspflichtig sind.