Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und das Erhalten von ausschließlich eigenen Vermögensgegenständen und Rechten sowie andere damit in Verbindung stehende Tätigkeiten, die direkt oder indirekt der Realisierung der Ziele der Gesellschaft dienen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen, sie darf sich hierzu auf eigene Rechnung im eigenen Namen und nicht als Dienstleistung für Dritte auch an anderen Unternehmen beteiligen, deren Geschäftsführung übernehmen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.