Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verlagstätigkeit mit dem Schwerpunkt Publikationen auf dem Sektor des Kapitalmarktes, Beteiligungen und Handel mit Waren jeglicher Art, Betreibung von E-Commerce-Plattformen sowie der Unterhalt dieser einschl. dazu notwendiger Dienstleistungen und Onlinemarketing, Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Handel mit Aktien und anderen Finanzinstrumenten ausschl. auf eigene Rechnung.