Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermietung und Untervermietung von Immobilien sowie deren Verwaltung und Nebendienstleistungen, wobei die Gesellschaft ihre Geschäfte über Plattformen oder andere elektronische Mittel abwickeln kann, ferner die Entwicklung ihrer Geschäftstätigkeit im Immobilienbereich im Allgemeinen, einschließlich der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien. Maklertätigkeiten im Sinne des § 34c GewO sind nicht Gegenstand des Unternehmens.