Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Beteiligungen und anderen Vermögensgegenständen insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften, die in der Erforschung, Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von medizinischen Diagnostik- und Therapielösungen sowie die Durchführung von Auftragsforschung und sonstiger damit verbundener Dienstleistungen und Tätigkeiten tätig sind.