Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Verkauf von Immobilien, Entwicklung sowie Bebauung auf eigenem Grund und Boden als Bauträger, einschließlich erlaubnispflichtiger Tätigkeiten im Sinne des § 34c Gewerbeordnung (GewO). Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Generalunternehmen im eigenen Namen und für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern. Projektmanagement u.a. mit Projektentwicklung, Durchführung von Baugenehmigungsverfahren und Baureifmachung von Grundstücken. Teilung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und Verkauf selbst entwickelter Immobilien.