Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Pachten, Verpachten und Betreiben von Gaststätten, Aufstellung von Unterhaltungs- und Warenautomaten, Aufstellen von Geldspielautomaten mit und ohne Geldgewinnmöglichkeit, der Kauf und Verkauf von Spielautomaten, das Pachten, Verpachten und Betreiben von Spielhallen.