Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb von Grundstücken und Immobilien aller Art im In- und Ausland; Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben an Gebäuden aller Art auf Grundstücken der Gesellschaft oder eines Dritteigentümers (im Rahmen eines Immobilienentwicklungsvertrags - Projektentwicklung) im In- und Ausland, Bau-/ Montage-/ Renovierungsvorhaben an Gebäuden aller Art im Auftrag Dritter; die Arbeiten können einer anderen juristischen oder natürlichen Person (Subunternehmer) zugewiesen werden; Vermietung, Verpachtung sowie jegliche/anderweitige entgeltliche Nutzung von Grundstücken oder Immobilien jeglicher Art im In- und Ausland; Verkauf von Grundstücken, Gebäuden und allgemeinen Immobilien aller Art im In- und Ausland.