Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens; Vermittlung von Geschäftskontakten aller Art; Erbringung von Dienstleistungen aus dem Bereich des Consulting. Die Tätigkeitsarten, für deren Durchführung eine spezielle Genehmigung, Erlaubnis oder Zulassung (Lizenz) gefordert wird, werden durch die Gesellschaft unter Nachweis der entsprechenden Genehmigung, Erlaubnis oder Zulassung (Lizenz) ausgeführt.