Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung, das Verwalten und das Halten von (Unternehmens-) Beteiligungen, eigenem Vermögen, Immobilien und Wertpapieren, jeweils im eigenen Namen und nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen (unter Ausschluss von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten).