Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art, von Grundstücken und sonstigen materiellen und insbesondere immateriellen Wirtschaftsgütern und Rechten (wie Patenten, Marken, Lizenzen und ähnlichem) sowie Erwerb, Verwaltung und Veräußerung sonstiger Vermögenswerte; anzeige- oder genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach Kreditwesengesetz sind ausgeschlossen.