Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Erwerb von Alt- und Bestandsbauten, die Sanierung und der Weiterverkauf, die Erstellung von Neubauten und der Weiterverkauf sowie der Verkauf von Immobilien. Des Weiteren ist die Gesellschaft berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Zudem ist die Gesellschaft darüber hinaus zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Geschäftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen, sowie erlaubnispflichtiger Tätigkeiten im Sinne des § 34 c der Gewerbeordnung bzw. der Makler- und Bauträgerverordnung.