Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, die Vermietung und der Verkauf von Immobilien und allen damit verbundenen Geschäftsaktivitäten und Dienstleitungen mit Ausnahme von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, das heißt insbesondere solchen nach der GewO und/oder dem KWG.