Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung von Netzwerk- und Peer-to-Peer-Software sowie die Beratung zu sowie Bereitstellung von nutzerorientierten Anwendungen und Produkten für die kommerzielle Nutzung, wie z. B. mobile und Web-Anwendungen, öffentliche APIs, Netzinfrastruktur und Protokolle, aber nicht darauf beschränkt.