Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung und der Vertrieb von Gesundheitsprodukten, insbesondere Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Medizinprodukten und Arzneimitteln; Beratung im Bereich Gesundheit, telemedizinische Beratung; Entwicklung und Vertrieb von digitalen Gesundheitsanwendungen, insbesondere Softwareapplikationen.