Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Gaststätten sowie Handel Im- und Export von Waren verschiedener Art, insbesondere Gastronomiebedarf; erlaubnisfreie Unternehmensberatung, Marketingberatung, Softwareberatung; Konzeptberatung und deren Durchführung, insbesondere für Gastronomiebetriebe sowie Generalübernahme bei der Durchführung von Bauvorhaben, insbesondere beim Umbau gastronomischer Betriebe; ferner der Erwerb, Verkauf, die Vermietung und Verpachtung eigener unbebauter und bebauter Grundstücke und Immobilien aller Art.