Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung, Entwicklung und Durchführung (digital oder physisch) von Marketingaktivitäten, Kommunikationskampagnen, Events und Einzelhandelsinstallationen sowie die Konzeption, Produktion und Markteinführung von Produkten im Zusammenhang mit neuen Technologien.