Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Tätigkeit auf dem Gebiet des KfZ-Sachverständigen für Unfallschäden und Bewertung sowie der Fahrdienst (Gelegeneheitsverkehr mit Mietwagen gem §§ 15 Abs. 1 und 49 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetzes, Transportservice (Lieferung und Vermittlung), Gebrauchtwagenhandel An-/Verkauf von Gebrauchtwagen und Ersatzteilen.