Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Beratungs- und Servicedienstleistungen insbesondere im Bereich Unternehmensberatung, Kauf und Verkauf sowie Halten und Verwalten von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften auf eigene Rechnung. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen, auch zur Beteiligung an anderen Unternehmen und zur Errichtung von Zweigniederlassungen, ausgenommen Dienstleistungen, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz bedürfen.