Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Programmierung von Informationstechnologie; die Verwaltung von Datenverarbeitungsanlagen; die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie und der Datenverarbeitung; das Hosting und damit verbundene Dienstleistungen; das Erstellen von Webportalen; die Herausgabe von Computerspielen; die Veröffentlichung von sonstiger Software sowie der Großhandel mit Computern, peripheren Geräten und Software.