Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Halten und Verwalten von Beteiligungen, Mobilien und Immobilien aller Art sowie Verwaltung eigenen Vermögens ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte. Allgemeine Wirtschaftsberatung, insbesondere die Beratung bei Immobilienprojekten und Gesellschaftsbeteiligungen.