Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung und die Konstruktion sowie die Beratung und der Handel (Im- und Export) im Zusammenhang mit Industrieteilen und Maschinen aller Art, insbesondere für Aufzüge und Rolltreppen sowie hierfür benötigte Waren.