Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermietung von Kraftfahrzeugen aller Art und die Durchführung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen, der Betrieb eines Chauffeur-, Limousinen- und Taxiunternehmens, die Personenbeförderung und die Personenbeförderungsauftragsvermittlung, die Durchführung von Schulungen zur Erlangung des Personenbeförderungsberechtigungscheins sowie die Durchführung von Stadtführungslehrgängen.