Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und Konzeptionierung von Anlageprodukten sowie die Beratung bei der Entwicklung und Konzeptionierung solcher Anlageprodukte. Dies umfasst auch die Gewährung der Verwertung sowie der Umsetzung durch die Gesellschaft selbst entwickelter Anlageprodukte sowie Anlagekonzepte. Die Gesellschaft ist berechtigt, diesen Unternehmensgegenstand oder Teile von diesem durch Tochtergesellschaften zu verwirklichen. Im Übrigen kann sie sich an Gesellschaften beteiligen oder diese errichten, um ihr Vermögen
zu verwalten oder alleine oder mit anderen von dem Unternehmensgegenstand abweichende Zwecke zu verfolgen, die sich aber in den Unternehmensgegenstand einfügen.