Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Der An- und Verkauf von Immobilien aller Art sowie alle damit im Zusammenhang stehende Geschäfte, b) die Planung, Entwicklung, Errichtung, der Aus- und Umbau von Immobilien aller Art sowie die Bereitstellung hierfür erforderlicher Beratungsleistungen, c) die technische und kaufmännische Beratung von Unternehmen im Zusammenhang mit Tätigkeiten im Sinne der Buchstaben a) und b) und d) Erwerb sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Immobiliengesellschaften, jedoch ohne Tätigkeiten nach § 34c GewO, und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.