Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und Steuerung von Medien- und Immobilienprojekten, Ankauf und Verkauf von Immobilien sowie deren Verwaltung inkl. grundstücksgleicher Rechte, Handel mit Baustoffen und Einrichtungsgegenstände für Grundstücke einschließlich aller Nebengeschäfte sowie von Geschäften im Sinne des § 34c der Gewerbeordnung