Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Finanzierungsleistungen für Unternehmen und alle gamit zusammenhängenden Hilfsgeschäfte unter Ausschluss von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes, Zahlungsdiensten im Sinne des Zahlungsdienstaufsichtsgesetzes und ewaigen Anlagegeschäften im Sinne des Kapitalanlagengesetzbuches. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen (mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung).