Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Produktion, Herstellung, Lizensierung, Verwertung und Vermarktung von Tonträgern und Bildtonträgern, Filmen, Serien, Büchern und Merchandisingartikeln; ferner der erlaubnisfreie Handel und die Vermarktung von Waren aller Art, insbesondere auch Handel im Gaststättenbedarf im Food und Non-Food-Bereich sowie von Kleidung, Schmuck und Accessoires; ferner die Vermittlung von Geschäftskontakten gegen Provision und die Durchführung von Veranstaltungen und Musikevents.