Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die betriebswirtschaftliche Beratung sowie Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere an anderen Kapital- und Personengesellschaften (im In- und Ausland), auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die unter das Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG), das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG), das Kreditwesen (KGW) oder das Börsengesetz (Börsengesetz (BörsenG) fallen.