Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung bestehender und noch zu erwerbender Beteiligungen sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Gesellschaft. Des Weiteren stellt die Gesellschaft kostenpflichtig bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter zur betrieblichen Nutzung zur Verfügung, vermittelt deren Erwerb oder vertreibt diese direkt. Ebenfalls werden im Rahmen der jeweilig bestehenden Kompetenz, oder dem hinzuziehen externer Consultants, betriebliche Beratungen zum Erstellen von Geschäftskonzepten sowie zu deren Umsetzung erbracht, bis hin zu ihrer Finalisierung.