Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte einschließlich Eingehen, Erwerben, Halten und Veräußern von Unternehmensbeteiligungen; die Übernahme der Geschäftsführung von Unternehmen und die Übernahme der Stellung als persönlich haftender Gesellschafter von Personengesellschaften; die genehmigungsfreie Vermittlung von Geschäftsbeziehungen und die Erbringung von genehmigungsfreien Beratungsleistungen im Mode- und Entertainmentbereich; die erlaubnisfreie Unternehmensberatung; der Betrieb einer Kreativ-Agentur insbesondere zur Erbringung von Dienstleistungen im Mode- und Entertainmentbereich; Einzelhandel mit Modeartikeln und Accessoires