Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betreuung, Pflege und Überwachung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, einschließlich der damit verbundenen Hausmeisterdienstleistungen, Reparatur- und Gartenarbeiten. Die Durchführung von Austrocknungsarbeiten nach Wasserschäden sowie die Ausführung von Malerarbeiten und die Vermietung von Geräten und Maschinen. Das Durchführen von Ordnerdiensten, Vermittlung von Geschäften aller Art, welche keine Genehmigung bedürfen.