Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erstellung und Verwaltung von Internetseiten, Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet des Grafikdesigns, Videoproduktion, Fotoproduktion und Softwareentwicklung sowie des Online Marketings und erlaubnisfreier Unternehmensberatung. Betrieb von Online-Portalen im Bereich der Socialmedia und der Publikation von Branchenverzeichnissen, Veranstaltungs- sowie Nachrichtenportalen.