Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Service, die Beratung und das Coaching von Unternehmen in allgemeinen betriebs- und volkswirtschaftlichen Fragen und bei
Technik- und Produktionsthemen im Speziellen, sowie in Marketing- und Vertriebsfragen und Unterstützung und Begleitung bei Messeauftritten. Vermittlung von Produktionsgütern, Produktionsaufträgen, Dienstleistungsaufträgen und Handelsgeschäften im B2B sowie deren Export und Import, insbesondere von elektronischen Bauteilen und Bauteilen von Maschinen und Kraftfahrzeugen.
Vermittlung von Unternehmensanteilen, Beteiligung an Unternehmen und Erwerb von Lizenzen. Ausgenommen sind in allen Fällen erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG und dem KAGB.