Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Planung, Projektierung, das Rechnen und Konstruieren von Ingenieurleistungen am Bau, die Ausführungen von Bauleistungen im Rahmen von Generalunternehmertätigkeiten sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie die Ausführung von Bauleistungen als Generalunternehmer sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, wobei Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO ausgeschlossen sind. Ferner der An- und Verkauf von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten und Immobilien und die Verwaltung.