Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und er darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Führung eines Dentallabors, Handel mit Edelmetallen, Handel mit Dentalartikel, Vermietung von Gewerbefläche, Führung einer Marketing Agentur. Ferner die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand. Ausgeschlossen sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten gemäß dem Kreditwesengesetz.