Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung und Erstellung von Verkehrszeichenplänen sowie der Vertrieb und die Installation von Verkehrstechnik; der Ankauf, Verkauf und Vermietung von Fahrzeugen, Absperrungen und Arbeitsmaterialien sowie die Absperrung und Umleitung von Straßen.