Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Durchführung von Forschungstätigkeiten, Beratungs- und Marktberatungs-, Werbe- und Marketingdienstleistungen; sowie ergänzende Aktivitäten. Die Erbringung technischer Beratung sowie die Bewertung von vermarkteten Produkten und Dienstleistungen, die von Unternehmen erbracht werden, die zur selben Gruppe wie die Gesellschaft gehören; sowie ergänzende Aktivitäten (unter Ausschluss einer regulierten Tätigkeit, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz und dem Wertpapierinstitutsgesetz).