Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften im In- und Ausland, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte; einschließlich der Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters und die Geschäftsführung in Kommanditgesellschaften. Die Erbringung aller Dienstleistungen, die mit dem Unternehmensgegenstand in direktem oder indirektem Zusammenhang stehen sowie den in Absatz 1 definierten Gesellschaftszweck fördern.