Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die erlaubnisfreie Beratung, Planung und Ausführung für Veranstaltungen, Studioproduktionen, Produktionsstandorte und sonstige kommerzielle oder kulturelle Anlässe - mit Schwerpunkt auf medientechnischen Systemen; Wartung, Installation, Instandhaltung und Reparatur von Medientechnik einschl. IT-Systeme; Verkauf und Vermietung von medientechnischem Equipment (AV, IT); Herstellung von audiovisuellen Medien.